KAG Straßenausbaubeiträge im Sinne der Bürger gesenkt

Im September 2018 regte sich auch in Kreuzau ein breiter Bürgerprotest gegen die Straßenausbaubeiträge. Im November 2018 stellte die CDU den Antrag auf Änderung der kommunalen Satzung zu § 8 Kommunalabgabengesetz.

Die CDU-Fraktion begrüßt nun, dass nach eineinhalb Jahre politischer Diskussion die Neufassung der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung voraussichtlich in der Ratssitzung vom 16. Juni beschlossen wird.

„Wir reduzieren die ungeliebten Straßenausbaubeiträge auf das Minimum, soweit wir dies in Kreuzau selbst entscheiden können, “so der CDU-Fraktionsvorsitzende im Rat der Gemeinde Kreuzau, Dr. Ralf Nolten.

Nachdem das Land nun sein Förderprogramm verabschiedet hat und die Hälfte der Beiträge übernimmt, die die Bürger zu zahlen hätten, kommt nun die kommunale Entlastung dazu:
Bei den Anliegerstraßen reduziert die Gemeinde den Anteil der Bürger von 70 auf 50 %, bei den Haupterschließungsstraßen von 50 auf 30 % und bei den Hauptverkehrsstraßen von 30 auf 10 %.
Für die beiden in 2020 anstehenden Straßenausbaumaßnahmen „Im Bongert“ und „Flemingstrasse“, die beide Haupterschließungsstraßen darstellen, zahlen die Bürger statt 50 % nur noch 15 % für die Fahrbahn.
Bei reinen Anliegerstraßen sind es 25 statt 70% und bei den alten Dorfstraßen, die als „Hauptverkehrsstraßen“ gelten, sind es 5 statt 30 %.

Da auch die Anteile bei den Nebenanlagen sinken, reduzieren sich die Beiträge deutlich: Mit einer Beispielsrechnung für ein 500m² großes Grundstück zeigt die Verwaltung, dass die Kosten für den betroffen Bürger von 9.365 € auf 3.150 € sinken.

„Das ist immer noch ein ordentlicher Betrag für den Eigentümer. Aber weit weg von den Horrorszenarien und Summen, die mancherorts kolportiert wurden und werden.“, so Nolten. „Mehr war nicht drin, weil auch der Städte- und Gemeindebund NRW seine Mustersatzung nicht überarbeiten wollte. Wir wollen den Bürger entlasten und gehen jetzt an das untere Ende der Veranlagungssätze.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende verweist im Übrigen auf die durch das Land als Rechtsanspruch eingeführten flexiblen Zahlungsmöglichkeiten wie beispielsweiser Ratenzahlung (Stundungsmodelle) zu einem deutlich niedrigeren Zinssatz.

Die Gegenfinanzierung der erhöhten Beiträge der Gemeinde wird durch die hierfür verwendbaren Investitionspauschalen des Landes sichergestellt werden. Dazu dient auch die von der schwarz-gelben Landesregierung im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes GFG 2019 neu eingeführte „Aufwands- und Unterhaltungspauschale“. Insofern ist die Kompensation der geringeren Beitragssätze der Bürger dauerhaft darstellbar. Dem trägt das ebenfalls beschlossene Straßen- und Wegekonzept 2020-2024 Rechnung.

Mit dem neuen Beitragsrecht kann die Gemeinde nun frühzeitig auf die Bürger zugehen. So können zeitgleich auch Maßnahmen Dritter wie der Kanal- und Leitungsneubau erfolgen und zur Mitfinanzierung genutzt werden. Nach über 25 Jahren werden in Kreuzau nun endlich wieder Straßen von Grund auf erneuert. Wir leben nicht mehr länger nur von der Substanz.

Kategorien

Menü

Aktuelles aus dem CDU Kreisverband

Leider ist der Feed momentan nicht ereichbar.

Über uns

Wir machen Politik für Sie und uns alle. Über 200 Frauen und Männer, Junge und Alte, Selbständige und Arbeitnehmer aus allen Ortsteilen sind Mitglieder im CDU-Gemeindeverband Kreuzau. Wir wohnen in Ihrer Nachbarschaft, sind Mitglied in Ihrem Verein oder Ihrer Gruppe. Unser Ziel ist es unsere Gemeinde Kreuzau in all ihren Ortsteil zu gestalten.

Menü